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1. März 2010

GRÜNE wollen Resolution zum Stadthaushalt einbringen

Kommunen brauchen eine verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben Zu diesem Thema wird der Haushaltsexperte der GRÜNEN Mehrdad Mostofizadeh auf der nächsten Mitgliederversammlung der GRÜNEN am 17.3.2010 referieren.

 

GRÜNE legen bei der kommunalen Finanzsituation das Augenmerk auf eine Generalbetrachtung, die gerade auch die Verantwortung des Landes (u.a. auch für Bundessteuergesetze) mit im Blick hat. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, dem NRW zugestimmt hat, bringt allein Einnahmeausfälle von 350 Millionen Euro für die NRW-Kommunen. Dies sind für Essen fast 11 Millionen Euro jährlich - also etwa so viel, wie wir für alle Bäder ausgeben. Der geplante Stufentarif soll eine weitere Entlastung von 19 Milliarden Euro bundesweit im Bereich der Einkommensteuer bringen. Tatsächlich geht der Bundesfinanzminister sogar von weit höheren Kosten aus. Ausweislich einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion würde dies sogar 67 Milliarden kosten, wenn man ansonsten nichts am Steuerrecht ändert.
Die NRW-Kommunen befinden sich in einer katastrophalen Finanzsituation. Alleine in der Zeit von Mitte 2005 bis Ende 2009 stiegen die kommunalen Kassenkredite in NRW um rund 70% von 10,2 auf rund 17,6 Milliarden Euro. Die NRW-Kommunen haben damit über die Hälfte der bundesweiten Kassenkredite aufgenommen. Dies kommt einer tickenden Zeitbombe gleich, besonders angesichts der wahrscheinlich ab dem Ende dieses Jahres wohl wieder steigenden Zinsen. Dies hat zur Folge, dass sich seit 1992 die kommunalen Sachinvestitionen von 6,4 Mrd. Jahr für Jahr deutlich reduziert haben. Sie betrugen Ende 2006 nur noch 2,95 Milliarden Euro. Der Anteil der Investitionen in kommunalen Unternehmen in NRW fiel von 672,26 Euro je Einwohner auf 637,17 je Einwohner, im Ruhrgebiet von 611,33 Euro auf 289,81. Gerade einmal 10 % der Städte und Gemeinden verfügen noch über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt.
Die frustrierende Tagesordnung vieler Kommunen in NRW lautet daher: Theater schließen, Stellen streichen, auch leistungsfähige Beschäftige nicht mehr befördern. In Schulen und Kindertagesstätten können von Allen gewollte Investitionen für eine bessere pädagogische Betreuung und zur Senkung der Energiekosten oftmals nicht durchgeführt werden, Sportanlagen verrotten und die Ratsmitglieder können trotz intensiver Anstrengungen nicht ansatzweise die Löcher im Haushalt stopfen. Zudem spart des Land enorm  zu Lasten der Kommunen und der Bund senkt Steuereinnahmen und verlagert Kosten des Sozialstaats.

Kommunen brauchen eine verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben
Deshalb fordern GRÜNE in einer Resolution im Stadtrat (Auszüge aus dem Entwurf von Mehrdad Mostofizadeh u.a.)

1. Der Bund muss die Planungen für weitere Steuergeschenke in ungeahnter Größenordnung einstellen und bereits beschlossene unsinnige Gesetze - wie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - rückgängig machen. Das Land wird aufgefordert, ebenfalls im Bundesrat entsprechend aktiv zu werden. Ansonsten werden in vielen Kommunen 2010 und 2011 buchstäblich die Lichter ausgehen. Die Finanzierungsbasis der kommunalen Haushalte muss stattdessen auf neue Füße gestellt und damit gesichert werden. Ihre Ausgaben müssen entlastet werden.
 
2. Die Kommunen müssen eigene verbriefte Einnahmemöglichkeiten behalten, um die grundgesetzlich garantierte Funktion als eigenständige Handlungsebene im Staatsaufbau erfüllen zu können. Die Gewerbesteuer muss in ihrem Charakter als kommunale Wirtschaftssteuer erhalten und gestärkt werden, indem ihre Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung der freien Berufe erweitert wird. Das Land muss gesetzlich ver­pflichtet werden, in steuerlich besseren Zeiten Rücklagen für die Kommunen zu bilden. Daher wird die Abschaffung der Gewerbesteuer abgelehnt.
 
3. Bund und Land müssen ihrer Verantwortung für einen sozialen Föderalismus wieder gerecht werden und einen deutlichen höheren Anteil an der Finanzierung der Soziallasten übernehmen. Unter anderem muss der Bund in einem ersten Schritt wieder einen angemessenen Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen. Statt ihn von vormals 31,2 auf nunmehr etwa 23 % abzusenken, wäre ausweislich aller fachlichen Untersuchungen eine Beteiligung in der Größenordnung von 38 % erforderlich.
 
4. Die Förderpolitik des Bundes muss sich künftig mehr nach Bedürftigkeit und nicht nach Himmelsrichtung definieren. Das heißt, der Solidarpakt Ost soll in einen Solidarpakt für finanzschwache öffentliche Haushalte überführt werden. Bis zum Auslaufen des Solidarpaktes Ost sollte durch Umgestaltung zumindest sichergestellt werden, dass nicht mehr wie bisher extrem finanzschwache Kommunen durch Aufnahme von Krediten Finanzierungen von Ostkommunen leisten müssen.
 
5. Das Land muss seinen Raubzug durch die kommunalen Kassen sofort beenden und stattdessen wieder zu einer verlässlichen Finanzierung zurückkehren. Daher sind Kürzungen und Aufgabenverlagerungen zurückzunehmen. Das Land muss die Regelungen zur Konnexität strikt einhalten und darf nicht Aufgaben und Lasten ohne angemessenen finanziellen Ausgleich auf die Kommunen abschieben.
 
6. Die zu viel gezahlte Beteiligung an den Solidarpakt-Lasten des Landes für die Jahre 2006 bis 2009 müssen kurzfristig vom Land zurückgezahlt werden. Das Land wird auf­gefordert, die Grundsätze des Urteils des Verfassungsgerichtes vom 11.12.2007 dauer­haft anzuwenden.
 
7. Als Soforthilfe muss das Land den besonders schwachen Kommunen mit einem Altschuldenfond zumindest über die größte Not helfen, um eine noch dramatischere Verschuldungsspirale abzuwenden.
 
8. Das Land muss den Nothaushaltskommunen bei Förderprogrammen entgegen kommen und in begründeten Fällen auf die Erbringung von Eigenanteilen ganz oder teilweise verzichten. Zudem soll es den Nothaushaltskommunen mit einem Sonderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung dabei helfen, ihren Investitionsstau aufzulösen und gleichzeitig wirtschaftlich und ökologisch notwendige Investitionen zu ermöglichen.

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